Taucht ein Leak in Google auf, richtet er den größten Schaden an: Wer Ihren Namen sucht, findet ihn. Google hat klare Verfahren, um Ergebnisse zu entfernen, aber es gibt zwei verschiedene Wege mit unterschiedlichen Kriterien. Dazu kommt in der EU ein dritter. Dieser Ratgeber hilft bei der Wahl. Die Angaben stammen aus Googles Hilfeseiten; dies ist keine Rechtsberatung.
Zuerst: Auslisten ist nicht Löschen
Google entfernt Seiten aus den Suchergebnissen, nicht aus dem Internet. Der Inhalt bleibt online, bis die Seite oder ihr Hoster ihn löscht. Die Auslistung ist deshalb ein Schritt in einer Reihe: dokumentieren, an die Plattform melden, Seite und Hoster anschreiben, auslisten. Den ganzen Ablauf zeigt unser Ratgeber OnlyFans-Leaks entfernen.
Die Entscheidung
| Frage | Wenn ja | Wenn nein |
|---|---|---|
| Wurden die Inhalte verkauft oder kommerziell veröffentlicht, etwa auf OnlyFans oder Fansly? | Urheberrechtsweg (DMCA-Formular für die Suche) | Weiter |
| Wurden die Inhalte ohne Ihre Zustimmung geteilt und nie kommerziell online gestellt? | Weg für intime Inhalte | Weiter |
| Verknüpft eine Seite Ihren echten Namen mit den Inhalten? | Zusätzlich DSGVO-Antrag möglich | Urheberrechtsweg, wenn Ihr Werk genutzt wird |
Für die meisten Creator läuft geleakter Bezahl-Content über den Urheberrechtsweg, weil Googles Formular für intime Inhalte für nicht kommerzialisierte Inhalte gedacht ist.
Weg 1: das Urheberrechtsformular
Googles Formular zur Entfernung wegen Urheberrechtsverletzung in der Suche erreichen Sie über Googles rechtliche Hilfeseiten. Sie brauchen:
- die URLs der verletzenden Seiten, jede genau so, wie sie erscheint;
- eine Beschreibung Ihres Originals, am besten mit Link auf Ihr Profil;
- Ihre Kontaktdaten und die verlangten Erklärungen. Die Bestandteile entsprechen einer DMCA-Meldung; unser kostenloser Takedown-Generator listet sie auf.
Weg 2: das Formular für persönliche intime Inhalte
Googles Hilfeartikel „Persönliche sexuelle Inhalte aus der Google Suche entfernen“ gilt für intime Inhalte, die ohne Zustimmung geteilt und nicht kommerziell online gestellt wurden, und für Seiten, die Ihren Namen fälschlich mit solchen Inhalten verbinden. Google versucht nach eigener Aussage, dabei auch Duplikate zu entfernen.
Weg 3 in der EU: Recht auf Vergessenwerden
Verknüpft eine Seite Ihren echten Namen mit den Inhalten, können Sie bei Google zusätzlich die Auslistung nach Art. 17 DSGVO beantragen. Google wägt dabei im Einzelfall ab. Das ersetzt den Urheberrechtsweg nicht, kann aber gerade für Creator mit Künstlernamen wichtig sein. Ob es in Ihrem Fall greift, sollte im Zweifel ein Anwalt prüfen.
Danach
- Führen Sie eine Liste mit jeder URL, Datum und gewähltem Weg.
- Prüfen Sie die Ergebnisse nach ein paar Tagen erneut; neue Kopien erscheinen oft unter neuen Adressen.
- Schreiben Sie parallel Seite und Hoster an, damit der Inhalt hinter der Auslistung nicht online bleibt.
Für betreute Creator erledigt das ein Partner, täglich (Content-Schutz). Wie groß das Problem ist, zeigt zuerst der kostenlose Leak-Check. Für Telegram gilt ein eigener Weg: Telegram-Leaks melden.
Häufige Fragen
Kann Google geleakte Inhalte von einer Website löschen?
Nein. Google kann Seiten nur aus den Suchergebnissen entfernen. Der Inhalt bleibt auf der Website, bis die Seite oder ihr Hoster ihn löscht. Deshalb gehören Auslistung und Meldung an den Hoster zusammen.
Welches Google-Formular passt für geleakte OnlyFans-Inhalte?
Meist das Formular für Urheberrechtsverletzungen, weil auf OnlyFans verkaufte Inhalte kommerziell sind. Googles Formular für persönliche intime Inhalte gilt für Inhalte, die nicht kommerziell online gestellt wurden, und für Seiten, die Ihren Namen fälschlich mit intimen Inhalten verbinden.
Hilft das Recht auf Vergessenwerden?
Es kann ein zusätzlicher Weg sein, wenn eine Seite Ihren echten Namen mit den Inhalten verknüpft. Google prüft solche Anträge nach Art. 17 DSGVO im Einzelfall. Für reine Urheberrechtsverletzungen ist der Urheberrechtsweg meist schneller. Im Zweifel sollte ein Anwalt prüfen.